Nyéléni Österreich Koordinationsteam und Plenum

23. Jun 2015

Wie kommen wir als Bewegung für Ernährungssouveränität zu Entscheidungen? Hier der Versuch einer Übersicht.

Aufgaben des Plenums

  • Diskussion über und treffen von politischen und strategischen Entscheidungen für die Bewegung für Ernährungssouveränität in Österreich.

Aufgaben des Nyéléni Österreich Koordinationsteams (NÖK)

  • Bereitstellung der verschiedenen Kommunikationskanäle der österreichischen Bewegung für Ernährungssouveränität.
  • Sicherstellen, dass die Früjahrs- und Herbsttreffen stattfinden.
  • Unterstützung der Umsetzung der im Plenum getroffenen Entscheidungen und Beschlüsse.
  • Kurzfristige politische Entscheidungen auf Basis der Deklaration von Nyéléni 2007, der Deklaration von Nyéléni Europe 2011, der sechs Säulen der Ernährungssouveränität und der vergangenen Plenums-Beschlüsse und -Entscheidungen.

Wer ist das Plenum?

Das Plenum ist die Zusammenkunft der Aktivist*innen der Bewegung für Ernährungssouveränität um Entscheidungen zu treffen. Es findet jeweils zu den Früjahrs- und Herbsttreffen statt.

Zudem können Plena begründet vom NÖK einberufen werden.

Wer ist das NÖK?

Nach dem ersten österreichischen Forum für Ernährungssouveränität wurde das NÖK neu aufgestellt um der neuen Situation gerecht zu werden.

Ziel ist es, eine Gruppe zu schaffen, die die österreichische Bewegung für Ernährungssouveränität möglichst gut abbildet, um bei der Erfüllung der Aufgaben eine möglichst vielfältige Entscheidungsfindung zu gewährleisten.

  • Das NÖK umfasst maximal 10 Personen.
  • Das Plenum entscheidet im Konsent über die Besetzung des NÖK.
  • Schwerwiegende Einwände gegen Personen im NÖK können jederzeit vorgebracht werden.
  • Regionalgruppen können Personen für das NÖK vorschlagen.
  • Organisationen, die sich mit Ernährungssouveränität beschäftigen, können Personen vorschlagen.
  • Das NÖK kann Personen vorschlagen.

Wie entscheidet das Plenum und das NÖK?

Entscheidungen im NÖK und im Plenum werden im Konsent getroffen, ein anderes Entscheidungsfindungsverfahren kann im Konsent beschlossen werden. Konsent bedeutet, dass keine der anwesenden Personen einen schwerwiegenden Einwand gegen den vorgebrachten Antrag oder das Ergebnis einer Entscheidung hat.

Schwerwiegende Einwände müssen im Sinne folgender Dokumente begründet werden.

Wenn es Bedenken zu dem vorgebrachten Antrag gibt, der Beschluss aber nicht verhindert werden soll, so können diese als Einwand zu Protokoll gegeben werden. Das NÖK oder die mit der Umsetzung beauftragten Personen müssen diese Einwände berücksichtigen.

Kommunikation

Der Hauptkommunikationskanal ist die NÖK-E-Mail-Adresse auf der zusätzlich noch alle anderen RegionalgruppenvertreterInnen drauf sind, sowie alle Leute die unbedingt drauf sein wollen, die können aber nicht unbedingt mitentscheiden.

 

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